Freier Versicherungsmakler

Die Tätigkeit eines freien Versicherungsmaklers konzentriert sich auf Empfehlungen von günstigen Versicherungsverträgen an Personen, die auf der Suche nach einer bestimmten Versicherung sind. Ein freier Versicherungsmakler ermittelt im Auftrag seiner Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz, wobei es hier auf das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis und auf einen individuell ausreichenden Versicherungsumfang ankommt. Im Vergleich zu Versicherungsvertretern sind freie Versicherungsmakler in ihrer Tätigkeit nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden. Sie handeln unabhängig in jeder Hinsicht und sind lediglich dem Wohle des Kunden verpflichtet. Ihre Tätigkeit und ihr Berufsstand sind gesetzlich geregelt: Freie Versicherungsmakler sind Kaufleute, bzw. Handelsmakler nach dem Handelsrecht (§7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und § 93 HGB).

Am Anfang stehen Maklervertrag und Maklervollmacht

Bevor ein freier Versicherungsmakler tätig wird, schließt er mit seinem Kunden einen Maklervertrag ab. Darin enthalten sind Art und Umfang seiner Tätigkeiten sowie die Regelung über das Honorar. In der Regel geht es in den Vertragsinhalten nicht nur darum, den günstigsten und besten Versicherungsschutz zu ermitteln, sondern auch um das Verwalten, Betreuen und vor allem das Aktualisieren der vorhandenen Versicherungsverhältnisse. Die EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2007 besagt, dass der Makler einmal jährlich ein Update durchführen muss, um festzustellen, ob es für die vorhandenen Versicherungen eventuell preisgünstigere oder leistungsstärkere Angebote auf dem Markt gibt. Ebenso wie der Maklervertrag ist auch eine Maklervollmacht obligatorisch. Diese ermächtigt den Makler dazu, im Namen des Versicherten Vertragskündigungen oder auch Schadensabwicklungen vorzunehmen.

Wie arbeitet ein freier Versicherungsmakler?

Bevor die Suche nach einer geeigneten Versicherung, bzw. nach dem idealen Tarif beginnt, sind intensive Beratungs- und Informationsgespräche erforderlich. Der Makler erfragt möglichst detailgenau den Versicherungsbedarf. Im Zusammenhang mit der Haftungspflicht des Maklers müssen diese Gespräche samt Beratungsergebnisse exakt dokumentiert werden. Anschließend fertigt der Makler eine Marktanalyse und konzentriert sich dabei auf den gesamten deutschen Versicherungsmarkt. Es ist ihm nicht erlaubt, sich bei seiner Suche auf bevorzugte Partner zu konzentrieren. Vielmehr ist er verpflichtet, für jeden einzelnen Versicherungsauftrag diejenige Versicherungsgesellschaft zu finden, die hierfür den günstigsten Tarif anbietet. Es kann also durchaus sein, dass der Makler für unterschiedliche Versicherungsarten verschiedene Versicherungsunternehmen empfiehlt.

Ein freier Versicherungsmakler haftet für eventuelle Falschberatungen

Der freie Versicherungsmakler haftet für eventuelle Fehlentscheidungen und Falschberatungen. Entstehen dem Kunden durch eine derartige Falschberatung finanzielle Nachteile, muss der Makler dafür aufkommen. Er ist daher verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Nachweis über das Vorliegen einer solchen Versicherung ist sogar als Voraussetzung notwendig, um als freier Versicherungsmakler tätig werden zu können.

Was verdient ein freier Versicherungsmakler?

Der Makler erhält für seine Tätigkeit entweder ein Honorar vom Kunden oder eine Courtage von der Versicherungsgesellschaft, zu der ein Vertrag vermittelt wurde. Es darf nur eines der beiden Entlohnungsmodelle gewählt werden, wobei die Courtage Vorrang hat. Der Makler darf demnach nur dann vom Kunden ein Honorar verlangen, wenn er von der Versicherungsgesellschaft keine Courtage erhalten hat.

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