Unabhängiger Versicherungsberater

Die Funktion des unabhängigen Versicherungsberaters lässt sich bereits an der Berufsbezeichnung ablesen: Er fungiert als Berater des Versicherungsnehmers. Doch da gibt es auch noch den Versicherungsvertreter und den Versicherungsmakler, die beraten den Versicherungsnehmer doch auch? Wo liegt denn da nun der Unterschied? Schauen wir uns die unterschiedlichen Berufe einmal genauer an. Übrigens wird der Einfachheit halber die männliche Berufsbezeichnung verwendet, selbstverständlich gibt es auch kompetente Versicherungsvertreterinnen, -maklerinnen und -beraterinnen.

Der Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter ist Mitarbeiter einer bestimmten Versicherung, er betreibt unter Umständen ein eigenes Versicherungsbüro als Agentur für diese Versicherung. Wenn sich ein künftiger Versicherungsnehmer an den Versicherungsvertreter wendet, erhält er eine in der Regel fachmännische und umfassende Beratung – aber eben nur die Produkte dieser Versicherungsgesellschaft betreffend. Einen Versicherungsvergleich, bei dem die Produkte unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften einander gegenübergestellt werden, kann er nicht durchführen. Er kann aus der Produktpalette seiner Versicherungsgesellschaft das optimale Angebot für seinen Kunden auswählen und diesen bei einem Vertragsabschluss beraten. Üblicherweise steht er dem Kunden auch später als Ansprechpartner zur Verfügung, beispielsweise im Schadensfall. Der Versicherungsvertreter kann fest angestellt sein oder auf Provisionsbasis arbeiten, auch eine Kombination ist denkbar, etwa dass der Versicherungsvertreter zu seinem Gehalt eine weitere Entlohnung in Form von Provisionen erhält.

Der Versicherungsmakler

Auch der Versicherungsmakler berät den Versicherungsnehmer, allerdings ist der Makler nicht an eine bestimmte Versicherung gebunden. Er kann daher aus der ganzen Palette schöpfen und verfügt über wesentlich mehr Vergleichsangebote, die er dem Kunden vorstellen kann. Auch der Makler stellt den Ansprechpartner in Versicherungsfragen (Versicherungsberatung) für den Kunden dar. Üblicherweise übernimmt der Makler die Betreuung des Versicherungsnehmers in allen Versicherungsangelegenheiten, die Verträge betreffen, die der Kunde mit Hilfe des Maklers abgeschlossen hat. Das kann den Schadensfall betreffen oder beispielsweise eine Tarifumstellung. Die Entlohnung erfolgt ausschließlich auf Provisionsbasis, wobei sowohl beim Versicherungsmakler als auch beim Versicherungsvertreter die anfallenden Kosten für die Provisionen bereits im Versicherungsbeitrag enthalten sind. Der Kunde zahlt den gleichen Beitrag, egal ob er sich eine Versicherung selbst durch einen Online-Versicherungsvergleich ausgesucht hat oder diese Versicherung aufgrund einer Beratung durch den Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter abgeschlossen hat.

Der unabhängige Versicherungsberater

Ähnlich wie der Versicherungsmakler ist auch der unabhängige Versicherungsberater nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden. Er berät seine Kunden umfassend und stellt ihm diverse Vergleichsangebote zusammen. Im Unterschied zu den Vorgenannten arbeitet der unabhängige Versicherungsberater allerdings auf Honorarbasis, das bedeutet, dass der Kunde die Kosten für die Tätigkeit des unabhängigen Versicherungsberaters zu tragen hat, diese sind nicht bereits in den Versicherungsprämien enthalten. Die Versicherungsberatung durch den unabhängigen Versicherungsberater stellt eine Rechtsberatung dar, demzufolge ist die Berufsbezeichnung geschützt. Unabhängiger Versicherungsberater darf sich ausschließlich derjenige nennen, der die entsprechende Erlaubnis besitzt. Dies ist in der Gewerbeordnung geregelt, die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt. Grundsätzlich muss die Unabhängigkeit gewahrt werden, das heißt, der Versicherungsberater darf auf gar keinen Fall eine wie auch immer geartete Entlohnung von der Versicherungsgesellschaft erhalten. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass er neutral und objektiv tätig sein kann. Sehr wichtig ist die Diskretion gegenüber dem Kunden. Sowohl der unabhängige Versicherungsberater als auch seine Mitarbeiter sind zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Versicherungsangelegenheiten der Mandanten verpflichtet.

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